Lesezeit: 111 Sekunden
Ich habe heute Nachrichtendienst. Bei RNF. Mails lesen, Ticker beobachten. Meldungen, die zu unserem Programm passen, rausfiltern und aufbereiten. Das ist zunächst mal ein eher trockenes Geschäft – aber ab und zu stößt man dann doch auf eine Perle. Heute war das eine Meldung aus dem Saarland, das Ding mit dem Popel und dem Kabelbinder. Die lief auch bei dpa über den Regionalticker und klingt dort schon, hm…, ziemlich unglaublich. Viel hübscher finde ich aber eigentlich die Originalmeldung der Polizei, die ich deshalb aus gegebenem Anlass ausnahmsweise komplett zitieren möchte.
Nachstehenden Bericht übersende ich zur Kenntnis und weiteren Verwendung.
Popel in der Nase blockiert Atmung und Notruf
“Ich habe mir beim Nasenbohren einen Popel zu weit in Nase gedrückt. Jetzt bekomme ich kaum noch Luft.” Mit diesen Worten wandte sich ein 27-jähriger Mann aus der Gemeinde Nohfelden am vergangenen Freitag mehrmals über die Notrufnummer 110 an die saarländische Rettungsleitstelle (RLS) und bat um die Entsendung eines Krankenwagens. Obwohl die RLS dies wiederholt ablehnte, blockierte der vermeintlich Notleidende jedoch weiterhin mit seinem Anliegen die zur Entgegennahme echter Notfälle eingerichte Telefonanlage. Über die Führungs- und Lagezentrale der Polizei (FLZ) wurde schließlich die Türkismühler Polizei mit diesem Blockade-Fall betraut. Die beiden Polizisten trafen den Anrufer, der sich zwischenzeitlich unter Zuhilfenahme eines Kabelbinders wieder mehr Luft durch die Nase verschafft hatte, in seiner Wohnung an. Hier erklärte dieser, dass er bereits mittags beim Hausarzt gewesen sei, der ihm das Aufsuchen eines HNO-Arztes empfohlen habe. In Ermangelung eines Fahrers, von Sprit im Tank seines Rollers und von Guthaben auf seinem Handy sowie der Unlust mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren, habe er schließlich die RLS um Entsendung eines entsprechenden Transportmittels ersucht, was diese aber für ihn unverständlicherweise kategorisch abgelehnt habe. Der junge Mann wurde von den Ordnungshütern nun nochmals unmissverständlich hinsichtlich seines strafbaren Verhaltens belehrt, mit dem er das Absetzen echter Notrufe in unverantwortbarer Weise gefährde, und das deshalb auch beanzeigt werde. Nach kräftigem Durchatmen versprach der damit Konfrontierte, weitere Notrufe zu unterlassen und am nächsten Tag einen HNO-Arzt aufzusuchen. Der benutzte Kabelbinder blieb bis auf kleinere Blutanhaftungen unbeschädigt.
MfG
XYZ (Name bekannt)
Erster Polizeihauptkommissar